Allgemeine Informationen über die kantonale Praxisassistenz
Die Praxisassistenz ist die Kernweiterbildung auf dem Weg in die Hausarztpraxis. Sie soll neben der Erhaltung der hohen Qualität der hausärztlichen Arbeit, die Weiterbildung zur Hausärztin oder zum Hausarzt attraktiv machen und zusammen mit zahlreichen weiteren Massnahmen die Anzahl Hausärztinnen und Hausärzte längerfristig erhöhen.
Der Kanton Bern hat zur Förderung der Hausarztmedizin 2008 das Programm "Praxisassistenz" lanciert und nun erneut per 2023 für vier Jahre verlängert.
Der Grosse Rat hat am 14. Juni 2022 nicht nur die Weiterführung, sondern auch den Ausbau des Programms "Praxisassistenz" auf 45 Praxisassistenzstellen à 6 Monate zu 100% einstimmig angenommen.
Wie bisher gibt es jährlich 35 Praxisassistenzstellen mit einem Lehrpraktiker/-innen Beitrag von CHF 4'667 angepasst an die Teuerung (vorher CHF 4'500) bei einer 100% Anstellung. Der restliche Teil des Lohnes wird durch das Programm finanziert. Neu ab 2023 gibt es weitere 10 Stellen, Stellen 36-45, die mit einem Lehrpraktiker/-innen Beitrag von CHF 6'000 eine geringere kantonale Mitfinanzierung erhalten bei einer 100% Anstellung.
Sobald die Stellen 1-35 vergeben sind, informieren wir auf unserer Website. Details zur Umsetzung finden Sie im Manual Praxisassistenz.
Weiterhin steht ein Fonds von jährlich CHF 84'000 zur Verfügung, um benachteiligten Praxen durch einen tieferen Lehrpraxisbeitrag von CHF 3'467 statt 4'667 (bei 100%-Pensum) die Durchführung einer Praxisassistenz ermöglichen zu können.
Gemäss dem Beschluss des Grossen Rates können durch den Fonds unterstützt werden: Einzelpraxen, pädiatrische Praxen und Praxen, die in einem Modellversuch tätig sind. Auch Hausärztinnen und Hausärzte in peripheren Gegenden/unterversorgten Gebieten sollen unterstützt werden können. Die Fondsgesuche werden durch das Board "Praxisassistenz" (mit Vertretungen der HausärztInnen, des BIHAM, der medizinischen Fakultät, der BEKAG und der Stiftung WHM) abschliessend geprüft und ggf. bewilligt.